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VGH Bayern, 21.01.1988 - 4 CE 87.3883 |
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Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Vergabe einer Halle an politische Partei
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2491
Wird zitiert von ... (4)
- VG Regensburg, 30.07.2008 - RN 3 E 08.1215
Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung
Sie kann auch "in anderer Weise" im Sinne des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG und damit konkludent erklärt zu werden (vgl. BayVGH vom 31.3.2003 Az. 4 B 00.2823, vom 21.1.1988 Az. 4 CE 87.3883, BayVBl 1988, 497/498;… Widtmann/Grasser a.a.O.).Da eine förmliche und/oder ausdrückliche Widmung der Niederbayernhalle seitens der Antragstellerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht vorliegt, bestimmt sich deren Inhalt nach der bisherigen Nutzungs- und Überlassungspraxis (vgl. z.B. BayVGH vom 4.5.2005 Az. 4 CE 05.1137, vom 21.1.1988 Az. 4 CE 87.3883, BayVBl 1988, 12.
- VGH Bayern, 14.09.2007 - 4 CE 07.2292
Öffentliche Einrichtung - Anspruch auf Überlassung
Das Direktionsrecht der Antragsgegnerin als Trägerin der Einrichtung umfasst auch die Befugnis, den zeitlichen Umfang der Benutzung aus sachgerechten Gründen zu regeln (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.1988 4 CE 87.3883, BayVBl. 1988, 497/499). - VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
Antrag auf vorläufige Zulassung mit einem Glühweinstand zu einem …
Der Anspruch stößt also an seine Grenzen, soweit die öffentliche Einrichtung bereits anderweitig vergeben ist (BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.3883 - juris). - VG Dresden, 13.04.2007 - 4 K 679/07 Denn es ist Aufgabe der Polizei, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden und zu beseitigen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883 - NJW 1989, 2491 [VGH Bayern 21.01.1988 - 4 CE 87.3883] ).